Förderungen – Finanzielle Anreize

Hier finden Sie einen Überblick über zur Zeit bestehenden Förderungen aus dem Bereich Elektromobilität sowie Erneuerbaren Energien. Bitte erkundigen Sie sich ebenfalls bei  Ihrer Kommune oder Gemeinde, ob es noch weitere kombinierbare Förderungen in Ihrer Region gibt. Falls Sie Fragen zu den verschiedenen Förderungen oder der gleichen haben steht der ElektroMobilitätsClub und die Copyright Kommunalkredit Public Consulting GmbH jederzeit zur Verfügung.

 

Privatpersonen



Gemeinden



Betriebe



Finanzielle Anreize

  • In Österreich entfällt für Elektrofahrzeuge die NoVA (Normverbrauchsabgabe).
  • Außerdem entfallen für Elektrofahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kraftfahrzeugsteuer.
  • Seit Januar 2016 können sämtliche E-Autos, welche als Firmenfahrzeuge angemeldet werden, von der Vorsteuer abgesetzt werden.
  • Zudem erhalten elektrifizierte Firmenfahrzeuge eine 100-prozentige Befreiung von der bisher geltenden Sachbezugsregelung.
  • Bei der Anschaffung von neuen E-Autos kann ab 2023 ein Investitionsfreibetrag (IFB) steuerlich geltend gemacht werden. Der IFB beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist, erhöht sich der IFB um 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Eine Behaltefrist von vier Jahren ist zu beachten.
  • Ab 1. Jänner 2023 ist – neben dem schon bisher begünstigten, unentgeltlichen Aufladen emissionsfreier Dienstfahrzeuge am Standort des Arbeitgebers – sowohl für einen Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehmer kein Sachbezug anzusetzen. www.emcaustria.at/blog/foerderungen/laden-von-firmen-e-fahrzeugen-zu-hause-seit-jaenner-steuerfrei
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